Google Bewertungen löschen lassen?
Fachwanwalt für IT-Recht hilft!

Professionelles Löschen rechtswidrig negativer Bewertungen – schnell und effizient

Fachanwaltliche Expertise, Ihr Gewinn!

Sicherheit zuerst: Zahlen Sie nur für Erfolge!

Bei review-experts zahlen Sie nur für tatsächlich gelöschte Bewertungen. Kein Risiko, keine versteckten Kosten. Unser transparentes Preisversprechen garantiert Ihnen finanzielle Sicherheit.

Fachanwaltliche Qualität

Wir argumentieren mit über 30-jähriger anwaltlicher Erfahrung im IT-Recht und bei der Verteidigung Ihrer Persönlichkeitsrechte mit profunder technischer Kenntnis, erfahrenen technischen Mitarbeitern und sind versiert in allen gängigen Beschwerdeverfahren. Wir kennen die neueste Rechtsprechung, die aktuellen Gesetzesvorhaben der EU und ihre Umsetzung in Deutschland.

Paragraphen und Bytes: Fortbildung aller Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden, ob juristisch oder technisch spezialisiert, tauschen sich in regelmäßigen Briefings über die jeweiligen Trends aus. In der Kanzlei muss jeder ein Gespür für die Tätigkeit des anderen haben, ob Paragraphen oder Bytes. Dadurch weiss der Jurist, wo dem Techniker der Schuh drückt, und der Techniker erfährt, wie seine Arbeit auch rechtlichen Erfolg hat. Werden Sie „erpresst“ oder will sich ein Kunde „rächen“, können wir auch strafrechtliche Register ziehen, finden Identitäten heraus und gehen auf Wunsch gesondert gegen die Bewertenden direkt vor.

Juristisches Reputationsmanagement

Wir erkennen, wenn Sie systematisch durch Fake-Bewertungen „erpresst“ werden und beraten Sie auch über die juristischen Möglichkeiten, die Urheber von Bewertungen zu identifizieren und gegen sie vorzugehen. In diesem Fall wenden Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an uns und wir unterbreiten Ihnen ein gesondertes Angebot für unsere außergerichtliche Tätigkeit. In Gerichtsfällen berechnen wir in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren (RVG) und besprechen dies vorab mit Ihnen. Auf diese Gebühren rechnen wir – je nach Vereinbarung – häufig einen Teil Ihres für die außergerichtliche Tätigkeit bezahlten Honorars an.

Vertrauen gewinnen, Umsatz steigern!

Bessere Google-Bewertungen bedeuten mehr Vertrauen von Ihren Kunden. Vertrauen fördert nicht nur Kaufentscheidungen, sondern zieht auch neue Kunden an. Investieren Sie in Ihr positives Image und beobachten Sie, wie Ihr Geschäft wächst!

Wir bearbeiten auch komplizierte Fälle mit Leidenschaft

Wir begnügen uns nicht damit, nur leichte Fälle wie beispielsweise „1-Sterne-Bewertungen ohne Begründung“, die in der Regel gelöscht werden müssen, zu bearbeiten, sondern kümmern uns auch um die komplizierten Fälle, in denen beispielsweise Mischbehauptungen aus Meinungen/Tatsachen als Grenzfälle oft bestehen bleiben. Gerade diese Bewertungen tun besonders weh und bedürfen einer fachanwaltlichen Argumentation. Das sog. Äußerungsrecht und Ihre Persönlichkeitsrechte beziehen wir immer mit ein.

KI-Unterstützung

Wir nutzen neben unseren „menschlichen“ anwaltlichen und technischen Analysefähigkeiten unterstützend die allerneuesten KI-Tools, um Ihre Löschstrategie zu optimieren. Denn es ist nicht unbedingt sinnvoll, sich gegen jede Negativbewertung zu wehren. Wir legen größten Wert darauf, daß Ihr Gesamtauftritt seriös und authentisch bleibt.

Die Vertretung in Löschfällen ist nach h.M. Rechtsberatung und darf nur von Rechtsanwälten angeboten werden

Nur bei Rechtsanwälten kommen Sie in den Genuß des anwaltlichen Berufsrechts, des Anwaltsgeheimnisses und einer Haftpflichtversicherung. Die Gerichte untersagen in der Regel das gewerbliche Anbieten von Löschversuchen bei Bewertungen durch Werbeagenturen, Unternehmensberater und dergleichen, weil es sich um verbotene Rechtsberatung handelt. Eine Agentur kann sie auch nicht vor den höheren Gerichten vertreten.

Sie zahlen nur, wenn wir auch erfolgreich sind.

Keine Erfolge, keine Kosten – so einfach ist das.

Einzelauftrag

1 Bewertung

ab 129,00 €
pro Bewertung zzgl. MwSt.

2 - 20 Bewertungen

Paket Basis

ab 45,00 €
pro Bewertung zzgl. MwSt.

ab 21 Bewertungen

Premium Paket

ab 39,00 €
pro Bewertung zzgl. MwSt.

Nur ein Schritt entfernt von einer beeindruckenden Online-Reputation.

Ihr Weg zur positiven Online-Präsenz: Schnell, einfach, effektiv.

1.

Erstkontakt und Analyse

Sie nehmen Kontakt mit uns auf und teilen uns Ihr Anliegen sowie Details zu Ihrem Unternehmen mit. Unser erfahrenes Team analysiert schnell und effizient Ihre Situation. Wir prüfen jedes Detail sorgfältig und stellen sicher, dass wir alle notwendigen Informationen haben, um Ihnen optimal zu helfen. Dieser erste Schritt ist entscheidend für eine erfolgreiche Lösung Ihres Anliegens.

2.

Individuelles Angebot und Bestätigung

Basierend auf der Analyse erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot für Sie. Dieses Angebot beinhaltet eine transparente Kostenaufstellung im Erfolgsfall – Sie zahlen anschliessend nur für tatsächlich gelöschte Bewertungen. Nachdem Sie das Angebot bestätigen, setzen wir den Prozess in Gang, um Ihr Online-Image zu schützen und zu verbessern.

3.

Umsetzung und Erfolgskontrolle

Nach Ihrer Bestätigung leiten wir umgehend die Löschung der besprochenen Kommentare ein.  Wir überwachen den gesamten Prozess und informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt. Sobald die Bewertungen erfolgreich gelöscht sind, erhalten Sie eine detaillierte Rechnung entsprechend unserem Angebot.

Sie zahlen nur für den Erfolg – ein klares und faires Prinzip.

Ein Kontakt, der alles verändert: Ihr Image im Aufwärtstrend.

Negative Google-Rezensionen entfernen – leicht gemacht für Sie.

    Erstberatung kostenlos

    Mit dem Produkt Review Experts kommen Sie in den Genuß einer modernen Dienstleistung einer seriösen Anwaltskanzlei; die mit dem Internet gewachsen ist und über 30-jährige Erfahrung im IT-Recht verfügt.

    Expertise trifft Erfahrung – Ihr Team für effektive Lösungen bei negativen Google-Bewertungen

    Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen vor ungerechtfertigten negativen Bewertungen zu schützen und Ihr Image in der Online-Welt zu verbessern. Wir verstehen, dass jede negative Bewertung nicht nur eine Zahl ist, sondern einen tiefgreifenden Einfluss auf Ihre Geschäftstätigkeiten und das Kundenvertrauen haben kann. Daher setzen wir unser gebündeltes Wissen und unsere Erfahrung ein, um sicherzustellen, dass Ihr Online-Ruf die Qualität und Integrität Ihres Unternehmens widerspiegelt.

    ist als nur das Löschen negativer Kommentare – es geht um den Aufbau und die Pflege eines positiven und authentischen Online-Images.

    Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen online genauso gut dasteht wie offline. Mit Review Experts bei einer erfahrenen Anwaltskanzlei sind Sie in sicheren Händen, wenn es um Ihren Online-Ruf geht.

    Finden Sie Klarheit und Lösungen in unserem umfassenden FAQ-Bereich.

    Häufig gestellte Fragen - Ihre Antworten rund um Google-Bewertungen

    Können wir unerwünschte Bewertungen nicht einfach selbst löschen?

    Nein, das ist von den Portalanbietern wie Google nicht vorgesehen, weil es nicht in deren Interesse ist. Es muss vielmehr ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden.

    Ist es möglich, eigene Bewertungen eigenhändig zu löschen?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu vor einiger Zeit im Zusammenhang mit Beschwerden von Ärzten gegen den Portalbetreiber Jameda „Richtlinien“ erlassen, die alle Portalanbieter einhalten müssen. Nach Eingang der Beschwerde erhält der Bewertende die Möglichkeit zur Stellungnahme, um seine Bewertung zu bekräftigen. Tut er dies nicht binnen einer Frist, wird die Bewertung nicht automatisch gelöscht, sondern nur, wenn sie nach einem Algorithmus offensichtlich als rechtswidrig erscheint. Daher hat eine besonders gute, juristisch fundierte Begründung der Beschwerde auf bessere Chancen auf Erfolg.

    Muss ich vor Gericht ziehen, wenn die Bewertung nicht gelöscht wird?

    Dies bleibt Ihnen überlassen. Ein guter Anwalt wird Ihnen die Aussichten einer Klage gegen den Portalbetreiber Ehrlich einschätzen und sie aufgrund des vorausgegangenen Beschwerdeverfahrens kostengünstig vertreten. Gewinnen Sie, muss der Gegner Ihnen die Kosten erstatten. Bei der Klage können Sie auch überlegen, ob sie nur gegen den Portalbetreiber oder auch gegen den Bewertenden vorgehen. Was im Einzelfall besser ist, sagt Ihnen der Anwalt.

    Was passiert bei 1-Sterne-Bewertungen ohne Begründung?

    Hier besteht nach aktueller Rechtsprechung in der Regel ein Löschanspruch, weil brauchbaren Anknüpfungspunkt, also einer Begründung getragen wird.

    Was ist der Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung?

    Meinungsäußerungen (Werturteile) sind subjektiv und daher keinem Wahrheitsbeweis (falsch oder war) zugänglich. Bis zur Grenze der Schmähkritik (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede) oder der sonstigen Verletzung von allgemeinen Persönlichkeitsrechten der betroffenen Person sind Werturteile wegen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zulässig. Tatsachenbehauptungen hingegen sind dem Wahrheitsbeweis zugänglich. Man kann also objektiv nachprüfen, ob die Aussage richtig oder falsch ist. Ist eine Aussage falsch, besteht Anspruch auf Löschung.

    Kann ich beispielsweise eine Behauptung wie „das Personal war unfreundlich“ löschen lassen?

    Auch hier gilt, dass diese Aussage subjektiv ist und bei der Beschwerde in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der Anzahl der Sterne als übertrieben dargestellt werden muss. Auch hier ist es hilfreich, wenn das Unternehmen aufgrund einer Qualitätssicherung die Freundlichkeit der Mitarbeiter nachweisen kann.

    Was passiert bei Mischbehauptungen, die sowohl Werturteile als auch Tatsachenbehauptungen beinhalten?

    Nach aktueller Rechtsprechung müssen auch Meinungsäußerungen auf nachprüfbaren Tatsachen beruhen. Es bedarf also tatsächlicher Anknüpfungspunkte, um eine persönliche Schlussfolgerung oder auch die Benotung selbst zu rechtfertigen. Hier ist die Argumentation am schwierigsten und sollte immer durch ein erfahrenen Fachanwalt erfolgen.

    Sollten wir versuchen, alle negativen Bewertungen löschen zu lassen?

    Erst einmal sollte man selbstkritisch nachfragen, ob die eine oder andere negative Bewertung nicht gerechtfertigt ist. Ein Unternehmen, was nur 5-Sterne-Bewertungen hat, erweckt zudem den Verdacht, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht. Häufen sich negative Bewertungen und ergeben einen schlechten Gesamtdurchschnitt, beispielsweise unter 4,5 (von 5), sollte man zunächst kritisch hinterfragen, ob dies an einem selbst liegt. Das Beschwerdeverfahren dient der Löschung rechtswidriger, ungerechtfertigter Bewertungen und sollte nicht dazu missbraucht werden, die eigene Reputation über berechtigte Kritik zu erheben. Auch hier berät sie ein guter Anwalt mit Augenmaß.

    Wann sollte ich gegen den mir bekannten bewertenden vor Gericht ziehen?

    Wenn die Prozesschancen gut sind, empfiehlt in der Anwalt eine Unterlassungsklage, gelegentlich verknüpft mit einem Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch, Gegner auf die vorherige Abmahnung nicht reagiert oder die Abmahnung sinnlos ist. Sofern der „Streitwert“ für alle Ansprüche addiert 5.000 € übersteigt, kann sie eine Werbeagentur nicht mehr vor Gericht vertreten, weil vor den Landgerichten Anwaltszwang besteht. Aber auch vor den Amtsgerichten empfehlen wir unbedingt, sich von Anwälten vertreten zu lassen.

    Können wir das Beschwerdeverfahren bei unerwünschte Bewertungen nicht selbst einleiten?

    Wenn Sie über ein Google-Account verfügen, könnten sie selbst einen solchen Antrag stellen. Ohne juristischen Beistand ist dies jedoch nicht empfehlenswert, da Google dem Antrag oft nicht folgt, vor allem wenn die Bewertung nicht auf den ersten Blick rechtswidrig ist. Ist hingegen ein Anwalt, am besten ein Fachanwalt für IT-Recht eingeschaltet, sind die Chancen deutlich höher. Außerdem ist es nachteilig, wenn die Löschanträge über einen Google-Account erfolgen, der dem betroffenen Unternehmen selbst gehört, weil dann möglicherweise zu Unrecht ein persönliches Interesse an einseitiger Beurteilung unterstellt wird.

    Kann ich die Identität des Bewertenden herausfinden?

    Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird in der Regel nur über die Löschung entschieden. Erfolgt sie, erfahren Sie möglicherweise nie, wer Sie bewertet hat. Wenn die Bewertung beleidigend oder sonst wie strafbar ist, besteht die Möglichkeit, über einen gerichtlichen Antrag die Identität des Bewertenden zu erfahren. Dann kann er zivilrechtlich mit dem Ziel der Unterlassung abgemahnt oder strafrechtlich angezeigt werden. Wenn der Account unter einem falschen Namen oder einem Pseudonym eröffnet wurde, verstößt dies gegen die Richtlinien des Portals und begründet nach hiesiger Meinung immer einen Anspruch auf Löschung sämtlicher Bewertungen und des Kontos selbst. Hier ist dringend anwaltliche Hilfe anzuraten.

    Was ist, wenn ich eine Erpressung oder einen Shitstorm erwarte?

    Auch hier kann vor allem ein IT-Fachanwalt optimale Hilfe bieten. Wird die systematische Erpressung im Beschwerdeverfahren gut vorgetragen, besteht eine hohe Chance, dass sämtliche schlechten Bewertungen aus einem definierten Zeitraum bald gelöscht werden.

    Was geschieht bei gut begründeten oder komplexen Bewertungen?

    Hier ist die Löschung deutlich schwieriger, vor allem wenn es sich um gerade noch zulässige Meinungsäußerungen jenseits der Grenze zur Beleidigung handelt. Falsche Tatsachenbehauptungen sind stets unzulässig, aber tauchen fast nie isoliert auf. Selbst für gute Fachanwälte ist die Argumentation bei Mischbehauptungen schwierig, aber in guter Hand aufgehoben.

    Kann ich beispielsweise eine Behauptung wie „ich musste zu lange auf die Pizza warten“ löschen lassen?

    Was zu lang ist, ist subjektiv und daher noch Meinungsäußerung. Hier sollte der Anwalt in einer Gesamtschau mit der Anzahl der Sterne oder der weiteren Behauptungen argumentieren, warum dies die Benotung nicht rechtfertigt. Hilfreich ist es auch, wenn das Unternehmen eine Qualitätssicherung betreibt, die beispielsweise ausschließt, dass die Wartezeit einen bestimmten Zeitraum überschreitet.

    Kann ich beispielsweise die Behauptung ``das Zimmer war schmutzig“ löschen lassen?

    Diese Behauptung bewegt sich an der Grenze zwischen Meinungsäußerung und (falscher) Tatsachenbehauptung, wenn das Unternehmen argumentieren kann, dass die Zimmer immer ordentlich gereinigt werden. Ein guter Anwalt stellt dies als falsche Tatsachenbehauptung dar und verbessert so die Chancen auf Löschung.

    Ich kenne eine Werbeagentur, die mit einer hohen Löschquote wirbt. Ist das nicht einfacher?

    Bisher sagen die Gerichte, dass die Durchführung des Beschwerdeverfahrens eine Rechtsdienstleistung ist, die nur von Anwälten ausgeübt werden darf. Dies hat auch den Vorteil des Anwaltsgeheimnisses und einer Pflichtversicherung gegen Vermögensschäden, was Sie normalerweise woanders nicht bekommen. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen und eine gerichtliches Vorgehen erforderlich werden, müssen sie sowieso zum Anwalt, zumindest wenn der Streit vor den Landgerichten ausgetragen werden muss. Aber auch beim Amtsgericht sollte man sich erfahrungsgemäß von einem Anwalt vertreten lassen.

    Kann ich den mir bekannten Bewertenden abmahnen, ohne zu klagen?

    Ja. Wenn die Prozesschancen gut sind, empfiehlt ihnen der Anwalt zunächst eine Abmahnung, weil dies für Sie kostengünstiger ist. Soweit der Gegner eine Unterlassungserklärung mit Strafbewährung (Zahlung einer Vertragsstrafe im Wiederholungsfall) abgibt, haben sie eine gewisse Sicherheit, dass sich der Vorfall nicht wiederholt, andernfalls hohe Zahlungen an Sie fällig werden. In der Regel erstatten die Gegner bei Abgabe der unterlassenen Verklärung auch die außergerichtlichen Abmahnkosten, die sie ihrem Anwalt für die Abmahnung zahlen müssen.